Weg A — Fachkraft (volle Gleichwertigkeit der Qualifikation)
Ohne Punktesystem. Erforderlich ist einer der folgenden Nachweise:
- In Deutschland erworbener Berufsausbildungs- oder Hochschulabschluss
- Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
- anabin-Ausdruck („entspricht“/„gleichwertig“, Hochschule „H+“) oder ZAB-Zeugnisbewertung
- Reglementierte Berufe: Berufsausübungserlaubnis oder deren Zusicherung (z. B. Approbation)