Häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um deinen Weg nach Deutschland – von der Studienvorbereitung über die Chancenkarte bis zur Ankunft.
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Was muss ich nach der Ankunft in Deutschland als Erstes erledigen?
Der wichtigste erste Schritt ist die Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt bzw. Rathaus Ihrer Stadt – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Dafür benötigen Sie Ihren Reisepass mit Visum und die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. Die Anmeldebescheinigung brauchen Sie anschließend für fast alles Weitere, etwa Bankkonto und Aufenthaltstitel. Moondo begleitet Sie bei diesem Schritt im Rahmen unserer Leistungen nach der Einreise.
Wie eröffne ich ein Bankkonto und bekomme eine deutsche SIM-Karte?
Nach der Wohnsitzanmeldung unterstützen wir Sie bei der Eröffnung eines Girokontos – es wird unter anderem für die monatliche Auszahlung von 992 € aus Ihrem Sperrkonto, die Miete und die Krankenversicherung benötigt. Ebenso helfen wir Ihnen bei der Auswahl und Aktivierung einer deutschen SIM-Karte bzw. eines Mobilfunktarifs, damit Sie von Anfang an erreichbar sind. Beides gehört zu den Moondo-Leistungen nach der Einreise.
Wie geht es nach der Ankunft mit der Krankenversicherung weiter?
In der ersten Zeit gilt Ihre private Krankenversicherung aus dem Visumverfahren. Sobald Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind, wechseln Studierende in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung. Wir unterstützen Sie beim Übergang und bei der Auswahl einer Krankenkasse im Rahmen unserer Leistungen nach der Einreise.
Welche Voraussetzungen gelten für das Visum zur Ausbildungsplatzsuche?
Für dieses Visum gilt ein Höchstalter von 25 Jahren. Sie benötigen Deutschkenntnisse auf Niveau B2, nachgewiesen durch ein ALTE-zertifiziertes Zertifikat (ECL, Goethe-Institut, ÖSD, telc oder TestDaF), sowie Ihr legalisiertes tunesisches Baccalauréat oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung. Der Antrag wird – anders als bei den Studienvisa – persönlich in der Visastelle der Deutschen Botschaft in Tunis gestellt, nicht über TLScontact.
Wie weise ich die Finanzierung für die Ausbildungsplatzsuche nach?
Laut offizieller Checkliste der Botschaft (Stand Oktober 2025) benötigen Sie ein Sperrkonto mit 947 € pro Monat für die Dauer des Aufenthalts oder alternativ eine Verpflichtungserklärung. Zusätzlich ist ein Krankenversicherungsschutz für die gesamte Aufenthaltsdauer erforderlich.
Was ist die Chancenkarte und was darf ich damit in Deutschland tun?
Die Chancenkarte (§§ 20a, 20b AufenthG, eingeführt zum 1. Juni 2024) erlaubt Ihnen, für bis zu ein Jahr nach Deutschland zu kommen, um eine Arbeitsstelle zu suchen oder Anerkennungsmaßnahmen durchzuführen. Während dieser Zeit dürfen Sie eine Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben und Probearbeiten absolvieren. Eine Erfolgsgarantie für die Jobsuche gibt es nicht – die Chancenkarte schafft lediglich den rechtlichen Rahmen dafür.
Offizielle Quelle: make-it-in-germany.comWelche Voraussetzungen muss ich für die Chancenkarte erfüllen?
Es gibt zwei Wege: Wer als Fachkraft eine in Deutschland voll anerkannte (gleichwertige) Qualifikation besitzt, erhält die Chancenkarte ohne Punktesystem (Weg A). Alternativ (Weg B) benötigen Sie einen Hochschulabschluss oder einen mindestens zweijährigen Berufsabschluss, Sprachkenntnisse (Deutsch mindestens A1 oder Englisch mindestens B2) sowie mindestens 6 Punkte im Punktesystem – Punkte gibt es unter anderem für Qualifikation, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, frühere Deutschland-Aufenthalte und einen Partner mit eigener Chancenkarte. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, welcher Weg für Sie infrage kommt.
Offizielle Quelle: make-it-in-germany.comWie weise ich die Finanzierung für die Chancenkarte nach und was kostet das Visum?
Laut offizieller Checkliste der Botschaft (Stand Juli 2025) müssen Sie Eigenmittel von mindestens 1.091 € pro Monat nachweisen – bei zwölf Monaten also 13.092 €. Möglich sind ein Sperrkonto (nur mit offizieller Eröffnungsbestätigung inklusive Gesamtbetrag und monatlich verfügbarem Betrag), Kontoauszüge, ein Arbeitsvertrag bzw. ein verbindliches Angebot für eine Nebenbeschäftigung oder eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66, 68 AufenthG. Die Visumgebühr beträgt 75 € und ist in tunesischen Dinar zahlbar.
Offizielle Quelle: make-it-in-germany.comWie funktioniert das Sperrkonto für das Studienvisum?
Für das erste Jahr müssen Sie 11.904 € auf einem Sperrkonto in Deutschland nachweisen. Nach der Einreise wird das Geld nicht auf einmal freigegeben, sondern in monatlichen Raten von 992 € auf Ihr deutsches Girokonto ausgezahlt. Alternativ zum Sperrkonto ist eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66–68 AufenthG möglich, bei der eine Person in Deutschland die Kosten Ihres Aufenthalts übernimmt.
Offizielle Quelle: auswaertiges-amt.deWas kosten die Online-Deutschkurse von Moondo in Tunesien?
Unsere Online-Kurse sind in Module von jeweils vier Wochen mit drei Unterrichtseinheiten pro Woche gegliedert. Die Module A1.1, A1.2, A2.1 und A2.2 kosten je 350 TND, die Module B1.1 und B1.2 je 450 TND und die Module B2.1 und B2.2 je 550 TND. Es stehen mehrere Zeitfenster von vormittags bis abends zur Auswahl.
Welche Krankenversicherung brauche ich für das Visum?
Für die Studienvorbereitung benötigen Sie eine private Krankenversicherung für die gesamte Visumsdauer; Policen, die auf 90 Tage beschränkt sind, werden nicht akzeptiert. Möglich sind deutsche Anbieter oder tunesische Versicherungen, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Beim Direktstudium können Sie ab der Immatrikulation in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln; für die Chancenkarte ist eine private Incoming-Versicherung mit schengenweiter Gültigkeit für die gesamte Aufenthaltsdauer erforderlich.
Wie lasse ich mein Abiturzeugnis (Baccalauréat) legalisieren?
Das Baccalauréat wird zunächst bei der Generaldirektion für Prüfungen (Direction générale des examens) in Bab Bnet in Tunis beglaubigt – hierfür sind keine Steuermarken nötig; erfahrungsgemäß dauert dieser Schritt etwa zwei Werktage. Anschließend erfolgt die Überbeglaubigung durch das tunesische Außenministerium, in der Regel noch am selben Tag; hier werden Steuermarken benötigt. Alle Zeitangaben sind Erfahrungswerte (Stand Juli 2026) und können variieren.
Wie werden Hochschulzeugnisse und Notenauszüge legalisiert?
Hochschulabschlüsse und Notenauszüge werden zunächst beim tunesischen Hochschulministerium beglaubigt (mit Steuermarken; erfahrungsgemäß etwa ein Werktag) und anschließend beim Außenministerium überbeglaubigt, in der Regel am selben Tag. Für das Außenministerium ist eine Online-Terminbuchung möglich. Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte (Stand Juli 2026).
Müssen meine Dokumente übersetzt werden – und von wem?
Ja. Alle fremdsprachigen Dokumente müssen mit einer deutschen Übersetzung eingereicht werden. Die Übersetzung erfolgt nach der Legalisierung durch einen vereidigten Übersetzer, damit auch die Beglaubigungsvermerke mitübersetzt werden. Reichen Sie die Übersetzungen stets zusammen mit den legalisierten Originalen und gut lesbaren Kopien ein.
Wie lange muss mein Reisepass gültig sein?
Die Botschaft verlangt eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten; für die Chancenkarte muss der Pass zudem unterschrieben sein und mindestens zwei freie Seiten haben. Wir empfehlen jedoch eine Gültigkeit von mindestens einem Jahr, damit der Pass das gesamte Visumverfahren und die erste Zeit in Deutschland abdeckt. Denken Sie außerdem an eine gut lesbare Kopie bzw. einen hochwertigen Scan der Datenseite (Seite 2).
Wie lade ich meine Dokumente im Kundenportal hoch?
Melden Sie sich im Kundenportal an und öffnen Sie den Bereich „Dokumente“. Dort sehen Sie, welche Unterlagen für Ihren Weg benötigt werden, und können jede Datei einzeln hochladen. Achten Sie auf gut lesbare Scans (idealerweise PDF). Unser Team prüft jedes Dokument und markiert es als angenommen oder bittet über das Portal um eine neue Version.
Wie verfolge ich den Stand meines Verfahrens und stelle Fragen?
Im Kundenportal sehen Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres Verfahrens – von der Dokumentenprüfung bis zur Visumentscheidung – inklusive der jeweils nächsten Schritte. Fragen können Sie direkt über das Portal an unser Team richten; alternativ erreichen Sie uns per E-Mail an contact@moon-do.com oder per WhatsApp unter +49 176 85637117.
Wo sehe ich meine Gebühren und Zahlungen?
Im Bereich „Gebühren“ des Kundenportals finden Sie eine Übersicht über die mit Ihnen vereinbarten Beträge, bereits geleistete Zahlungen und offene Posten. So behalten Sie jederzeit den Überblick. Bei Fragen zu einzelnen Positionen wenden Sie sich über das Portal oder an contact@moon-do.com an unser Team.
Wie kann ich mein Konto im Kundenportal löschen?
Sie können die Löschung Ihres Kontos direkt in den Kontoeinstellungen des Portals beantragen. Ihr Konto wird dann nach einer Frist von 30 Tagen endgültig gelöscht; innerhalb dieser Frist können Sie die Löschung durch erneutes Anmelden widerrufen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. für Rechnungsdaten) bleiben davon unberührt.
Was ist der Unterschied zwischen Universität und Hochschule (HAW)?
Universitäten sind stärker forschungsorientiert, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) praxisorientierter. Auch die Studienstruktur unterscheidet sich häufig: An Universitäten dauert der Bachelor in der Regel 6 Semester und der Master 4 Semester, an Hochschulen oft 7 plus 3 Semester – insgesamt jeweils 10 Semester. Beide Abschlüsse sind gleichwertig anerkannt.
Welche Bewerbungsfristen gelten an deutschen Hochschulen?
Als grobe Orientierung gilt: Für das Wintersemester läuft die Bewerbungsphase üblicherweise vom 15. Mai bis 15. Juli, für das Sommersemester vom 15. November bis 15. Januar. Einzelne Hochschulen und Studiengänge können abweichende Fristen haben – prüfen Sie daher immer die Angaben der jeweiligen Hochschule.
Welches Sprachniveau brauche ich für den direkten Zugang zum Studium?
Für deutschsprachige Studiengänge verlangen die Hochschulen üblicherweise einen der folgenden Nachweise: DSH 2, TestDaF (Niveau 4 in allen Teilen) oder telc C1 Hochschule. Für englischsprachige Studiengänge werden in der Regel IELTS oder TOEFL akzeptiert. Die genauen Anforderungen legt jede Hochschule selbst fest.
Was ist uni-assist und reicht eine Bewerberbestätigung für das Visum aus?
uni-assist ist die zentrale Servicestelle vieler deutscher Hochschulen für internationale Bewerbungen: Sie prüft ausländische Zeugnisse auf Hochschulzugang und leitet die Bewerbung an die Hochschulen weiter. Für den Visumantrag zur Studienvorbereitung akzeptiert die Botschaft neben einem bedingten Zulassungsbescheid in der Regel auch eine Bewerberbestätigung bzw. dokumentierte Korrespondenz mit der Hochschule.
Offizielle Quelle: uni-assist.deWie läuft der Weg zur Studienvorbereitung in Deutschland von A bis Z ab?
Der Ablauf umfasst typischerweise acht Etappen: Deutsch lernen in Tunesien (mindestens A2, empfohlen B1), Vorbereitung und Legalisierung der Dokumente, eine zertifizierte Sprachprüfung, die Anmeldung an einer Sprachschule in Deutschland, das Ausfüllen des VIDEX-Antrags mit anschließendem Dokumenten-Upload zur Vorprüfung, der persönliche Termin bei TLScontact, die Bearbeitungszeit der Botschaft und schließlich die Abreisevorbereitung. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß etwa 8 bis 12 Wochen (ungefährer Richtwert, Stand Juli 2026 – Behördenzeiten können variieren).
Welches Deutschniveau brauche ich vor der Antragstellung und welche Prüfungen werden anerkannt?
Für den Visumantrag zur Studienvorbereitung ist mindestens das Niveau A2 nachzuweisen; wir empfehlen, in Tunesien bis B1 zu lernen. Anerkannt werden Zertifikate ALTE-zertifizierter Anbieter, insbesondere ECL, Goethe-Institut, ÖSD, telc und TestDaF. Wichtig: Das Kursniveau in Deutschland muss auf Ihr nachgewiesenes Niveau folgen – das Überspringen einer Stufe kann die Plausibilität Ihres Antrags beeinträchtigen.
Warum lohnt es sich, bereits in Tunesien bis B1 zu lernen?
Je höher Ihr Niveau bei der Einreise, desto weniger Kurswochen müssen Sie an der teureren Sprachschule in Deutschland buchen – das reduziert Ihre Gesamtkosten spürbar. Zudem stärkt ein solide dokumentierter Lernweg ohne übersprungene Stufen die Plausibilität Ihres Antrags gegenüber der Botschaft.
Wann darf der Sprachkurs in Deutschland frühestens beginnen, und was passiert bei einer Visumablehnung?
Der Kursbeginn in Deutschland darf frühestens zwei Monate nach Einreichung des Visumantrags liegen – das ist eine Vorgabe der Botschaft. Sollte sich das Verfahren verzögern, lässt sich der Kursbeginn bei den meisten Schulen gegen eine Gebühr verschieben. Bei einer Visumablehnung erstatten viele Sprachschulen die Kursgebühren abzüglich einer Bearbeitungspauschale; die genauen Bedingungen richten sich nach der jeweiligen Schule.
Was ist TLScontact und wie läuft der Termin dort ab?
TLScontact ist der externe Dienstleister, über den die Deutsche Botschaft Tunis Visumanträge für Studienzwecke annimmt. Beim persönlichen Termin geben Sie Ihre vollständigen Unterlagen ab (jeweils Original plus gut lesbare Kopie, Dokumente nicht heften oder klammern) und es werden Ihre biometrischen Daten erfasst, also Fingerabdrücke und ein Foto. Bringen Sie außerdem die VIDEX-Ausdrucke mit Barcodes mit.
Wann bekomme ich meinen TLS-Termin?
Nach dem Upload Ihrer Unterlagen dauert die Vorprüfung erfahrungsgemäß etwa 7 bis 10 Tage. Den TLS-Termin erhalten Sie in der Regel 2 bis 3 Wochen nach der Validierung. Beide Angaben sind ungefähre Richtwerte (erfahrungsgemäß, Stand Juli 2026) – die tatsächlichen Zeiten können je nach Auslastung abweichen.
Was ist VIDEX und muss ich das Formular selbst ausfüllen?
VIDEX ist das offizielle digitale Antragsformular des Auswärtigen Amts für nationale Visa. Wir unterstützen Sie beim korrekten Ausfüllen auf Basis Ihrer Angaben und Dokumente – die inhaltliche Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben bleibt bei Ihnen als Antragsteller:in. Nach dem Absenden erzeugen Sie Ausdrucke mit Barcodes, die Sie unterschrieben zum TLS-Termin mitbringen.
Stand der inhaltlichen Prüfung: 7. August 2026.
Offizielle Anforderungen können sich ändern. Maßgeblich sind stets die aktuellen Vorgaben der zuständigen Behörden.